Erziehungsbeistand


Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Hilfe gemäß § 30 SGB VIII und wendet sich direkt an Jugendliche bzw. junge Erwachsene (bis zum 21. Lebensjahr) in schwierigen Lebenslagen. Unsere Mitarbeiter unterstützen bei ganz alltäglichen Problemen bis hin zu Krisen und Konflikten, begleiten bei der persönlichen Entwicklung und regen zu einer selbständigen Lebensführung an. Dabei werden das familiäre und soziale Umfeld mit einbezogen.

Diese Hilfe kann auch als Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung (gemäß § 35a SGB VIII) geleistet werden. Die gesetzliche Voraussetzung ist eine Stellungnahme durch entsprechendes Fachpersonal (z.B. Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychotherapeut).

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