Allgemein


Menschen haben in Deutschland nach §§ 99 ff. SGB IX ein Recht auf Eingliederungshilfe, wenn sie durch eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung in ihren Möglichkeiten der Teilhabe am sozialen Leben eingeschränkt sind.

Haben Erwachsene aufgrund ihrer seelischen oder geistigen Beeinträch-tigung Schwierigkeiten, den Anforderungen ihres Alltags gerecht zu werden, besteht die Möglichkeit, Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe in Form von Assistenz in der Sozialpsychiatrie (ASP), qualifizierter persönlicher Assistenz (QPA) oder einfacher persönlicher Assistenz (EPA) in Anspruch zu nehmen.

Ebenfalls ist es für seelisch, geistig oder körperlich beeinträchtigte Kinder zwischen dem 3. und 18. Lebensjahr möglich, Hilfen für Familein mit behinderten Kindern (Familienassistenz) in Anspruch zu nehmen.

Die Beantragung und Bewilligung dieser Hilfen erfolgt in Hamburg über das Fachamt für Eingliederungshilfe. Dort werden die Antragsvoraussetzungen geprüft, mit unserer Hilfe ein Gesamthilfeplan erstellt und in regelmäßigen Zeitabständen anhand unserer Verlaufsberichte aktualisiert. Die Kosten werden grundsätzlich von der Stadt Hamburg übernommen, sofern die antragstellenden Personen nicht über ein hohes Einkommen oder Vermögen verfügen.

Ambulante Hilfen nach SGB IX haben eindeutig Vorrang vor der stationären Hilfe.

Ein besonderer Schwerpunkt von ABeSa liegt in der Betreuung von Menschen mit Migrationserfahrungen.