Der Erziehungsbeistand (§30 SGB VIII) unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre in schwierigen Lebenslagen. Dabei helfen wir im Alltag, in Krisen und bei Konflikten und fördern eine selbstständige Lebensführung.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII) richtet sich an Familien und Alleinerziehende, die in Problemsituationen Unterstützung brauchen. Wir begleiten bei Erziehungsaufgaben, im Alltag und bei Krisen.
Die Hilfe im trägereigenen Wohnraum (§ 35 SGB VIII) ist eine Betreuung für junge Menschen, die nicht zu Hause wohnen. Sie hilft dabei, die persönliche und soziale Situation zu verbessern, damit die jungen Menschen später selbstständig und verantwortlich leben können.